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Steuer in Deutschland: Gold, Silber und andere Edelmetalle

Steuerberater, Goldbarren

Steuer in Deutschland: Gold, Silber, Platin und Palladium

Beim Kauf sowie beim Verkauf von Gold, Silber und anderen Edelmetallen müssen die zu zahlenden Steuern berücksichtigt werden. So muss beim Kauf oft neben dem Kaufpreis selbst auch die Mehrwertsteuer oder in Spezialfällen die Differenzsteuer beglichen werden, während beim Verkauf darauf zu achten ist, erzielte Gewinne in der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Ausnahmeregelungen sorgen gerade beim Handel mit Gold jedoch dafür, dass die Steuerlast beim Kauf deutlich gesenkt wird und beim Verkauf von physischen Edelmetallen unter Umständen sogar entfällt. Welche Steuern beim Kauf und Verkauf der verschiedenen Edelmetalle in Deutschland anfallen und wie Sie unter Umständen Steuern sparen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Steuer beim Goldkauf

Geht es um die Besteuerung beim Goldkauf, muss zunächst erfasst werden, ob es sich bei dem gekauften Gold um Anlagegold handelt. Steuerrechtlich handelt es sich bei Anlagegold um Goldbarren oder Goldmünzen, die den Kriterien der EU-Richtlinie 98/80/EG1 entsprechen.

Gemäß dieser Richtlinie gelten Goldmünzen dann als Anlagegold, wenn ihr Feingehalt mindestens 900/1000 entspricht und in ihrem Herkunftsland ein gesetzliches Zahlungsmittel sind oder in der Vergangenheit waren. Darüber hinaus darf der Preis, den Sie für die Münze zahlen, nicht mehr als 80 Prozent über dem Materialwert des in der Münze enthaltenen Goldes liegen. Erfüllt werden diese Voraussetzungen von allen gängigen Anlagemünzen, so etwa auch vom Wiener Philharmoniker oder dem Krügerrand. Besondere Sammlereditionen und seltene Jahrgänge der gängigen Anlagemünzen erfüllen nicht immer die Kriterien der EU-Richtlinie. Welche ausländischen Goldmünzen offiziell als Anlagegold klassifiziert sind, können Sie in einem jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Verzeichnis nachlesen.

Goldbarren werden gemäß der Richtlinie als Anlagegold klassifiziert, wenn sie die Form von Barren oder Plättchen aufweisen und einen Feingehalt von mindestens 995/1000 besitzen.

Goldschmuck, Altgold und Goldmünzen, die steuerrechtlich kein Anlagegold darstellen, unterliegen in Deutschland der Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

Goldbarren, Goldmünzen

Steuer beim Silberkauf

Beim Kauf von Silber in Form von Schmuck oder Barren fällt immer die Mehrwertsteuer von 19 Prozent an. Auch Silbermünzen und Münzbarren aus Silber müssen mit 19 Prozent besteuert werden – außer die sogenannte Differenzbesteuerung kann angewendet werden. Die Differenzbesteuerung ist eine legale steuerrechtliche Regelung, die auf Münzen und Münzbarren aus Silber angewendet werden kann, wenn diese aus dem Nicht-EU-Ausland importiert werden. Beispiele für solche Münzen sind etwa der Panda Silber aus China, der Maple Leaf Silber aus Kanada oder der American Eagle Silber aus den USA. Bei Münzbarren handelt es sich um formal als Münze geltende Produkte in Barrenform.

Münzen und Münzbarren aus dem Nicht-EU-Ausland werden sind mit einer Einfuhrumsatzsteuer von sieben Prozent belegt. Diese wird von dem Händler beziehungsweise von dem Lieferanten, der die Produkte nach Deutschland einführt, beglichen. Wird das Silber anschließend auf deutschem Boden verkauft, wird nur die Differenz zwischen dem Ankaufspreis und dem Bruttoverkaufspreis mit dem in Deutschland üblichen Satz von 19 Prozent besteuert.

Steuer beim Kauf von Platin, Palladium, Rhodium und anderen Edelmetallen

Für Palladium, Rhodium und andere Edelmetalle, egal in welcher Form, gilt grundsätzlich der übliche Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Auch Platin wird in der Regel mit 19 Prozent besteuert. Eine Ausnahme gilt für Platinmünzen, die die Kriterien für die Differenzbesteuerung erfüllen.

Pd Palladium

Steuer beim Verkauf von Gold, Silber und anderen Edelmetallen

Entschließen Sie sich, Gold, Silber oder andere sich in Ihrem Besitz befindliche Edelmetalle zu verkaufen, sollten Sie sich an das einstige Kaufdatum zurückerinnern. Befinden sich die Edelmetalle nämlich bereits länger als ein Jahr in Ihrem Besitz, sind die Gewinne aus dem Verkauf grundsätzlich steuerfrei.

Verkaufen Sie die physischen Edelmetalle vor der Haltefrist von einem Jahr, werden die Gewinne gemäß Ihres persönlichen Steuersatzes versteuert.

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