Reichsmark – Die oftmals als sogenannte Goldmark bezeichnete Währung

Reichsmark Goldmünzen

Die Reichsmark war in der Weimarer Republik seit 1924, in der Zeit des Nationalsozialismus und bis nach dem Krieg 1948 die gesetzliche Währung in Deutschland. Sie löste nach einer Inflation die sogenannte Papiermark ab. Per Münzgesetz wurde der Reichsmark eine fiktive Golddeckung zugeordnet und damit war sie eine Goldkernwährung. Praktisch aber waren zu der Zeit kaum Goldmünzen im Umlauf. Die Reichsmark ist damit eine ganz normale Papierwährung gewesen, so, wie wir sie heute noch kennen. Formal waren lediglich die 20- und 10-Mark-Goldmünzen aus der Kaiserzeit bis zum Jahr 1938 noch ein gesetzliches Zahlungsmittel. Die oftmals als sogenannte Goldmark bezeichnete Währung wiederum war eine zu einem Drittel mit Gold gedeckte Währung im Deutschen Kaiserreich ab dem Jahr 1871.

Reichsmark Goldmünzen
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