Anlagegold wird häufig zum Schutz des Vermögens vor der Inflation und zur Risikostreuung erworben. Damit wird es von den meisten Anlegern oft einige Jahre oder Jahrzehnte gehalten und in einigen Fällen sogar niemals verkauft. Ist Letzteres der Fall, zählt das Anlagegold zur Erbmasse und muss nach den Wünschen des Erblassers an die Erben verteilt werden. Wie Sie sicherstellen, dass Ihr Anlagegold im Falle Ihres Todes auch tatsächlich nach Ihren Wünschen an die Erben weitergegeben wird, was Sie in Bezug auf die Erbschaftssteuer beachten sollten und welche Dokumente unbedingt aufzubewahren sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wichtige Dokumente aufbewahren
Beim Kauf von Anlagegold erhalten Sie einige Dokumente, die Sie gemeinsam mit dem Gold sicher aufbewahren sollten. Bei einem späteren Verkauf, aber auch wenn das Anlagegold in die Erbmasse übergeht, sind diese Dokumente wichtig und hilfreich.
Das Echtheitszertifikat, das Sie beim Kauf von Goldmünzen und -barren erhalten, gibt Auskunft über die Nummer des Barrens, was eine genaue Zuordnung möglich macht, den Feingehalt, das Gewicht und die Herkunft des Goldes.
Außerdem sollten Sie die Rechnung über den Kauf aufbewahren. Gerade in Ländern, in denen bestimmte Steuern nach einer gewissen Haltefrist sinken, ist die Kaufrechnung ein wichtiger Beleg. Idealerweise sind hier Ihr Name und der Name des Verkäufers und das Kaufdatum aufgeführt sind.
Um Ihren Erben eine noch bessere Übersicht über die Goldbestände zu geben, kann es sinnvoll sein, alle Einkäufe gesammelt zu erfassen. Notieren Sie unter anderem den Namen des Verkäufers, das Kaufdatum, die Nummer des Barrens, den Feingehalt, das Gewicht und die Herkunft sowie den Kaufpreis – und vergessen Sie nicht, Ihre Notizen auf dem aktuellen Stand zu halten, etwa wenn Sie etwas Gold wieder verkaufen.
Testament schreiben
Damit Ihr Vermögen im Falle Ihres Ablebens tatsächlich an die Menschen übergeht, die Sie gerne begünstigen möchten, ist es wichtig, ein Testament aufzusetzen.
In diesem Testament sollten Sie natürlich nicht nur die gewünschte Verteilung Ihres Anlagegoldes festlegen, sondern auch angeben, an wen Immobilien , Geldvermögen und sonstige Wertgegenstände sowie Gegenstände mit ideellem Wert gehen sollen.
In Deutschland kann ein Testament ganz einfach zu Hause verfasst werden. Allerdings darf es nicht gegen das Gesetz verstoßen, Unklarheiten enthalten oder bestimmten Regeln widersprechen, da es sonst für ungültig erklärt werden kann. Darum ist es meist sinnvoll, sich beim Verfassen eines Testaments von einem Notar beraten zu lassen.
Erbschaftssteuer beachten
Wenn Sie ein Testament verfassen, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass Ihre Erben gegebenenfalls Erbschaftssteuer zahlen müssen. Vererben Sie entsprechend hohe Summen, kann es sinnvoll sein, das Erbe geschickt zu verteilen, um die vom Gesetzgeber gewährten Freibeträge ideal zu nutzen.
Der Freibetrag für Ehepartner und Lebenspartner liegt bei 500.000 Euro. Für Kinder und Kinder eines verstorbenen Kindes gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. An Kinder eines lebenden Kindes können Sie bis zu 200.000 Euro Erbschaftssteuerfrei vererben, während an Ihre Eltern maximal 100.000 Euro pro Person von der Erbschaftssteuer befreit sind.
Fällt das Erbe für eine der Personen höher als der Freibetrag aus, wird die Erbschaftssteuer (gestaffelt) für den über den Freibetrag hinausgehenden Betrag fällig:
Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht | Erbschaftssteuer |
---|---|
bis 75.000 Euro | 7 Prozent |
bis 300.000 Euro | 11 Prozent |
bis 600.000 Euro | 15 Prozent |
bis 6.000.000 Euro | 19 Prozent |
bis 13.000.000 Euro | 23 Prozent |
bis 26.000.000 Euro | 27 Prozent |
ab 26.000.000 Euro | 30 Prozent |
Möchten Sie Anlagegold an Ihre Geschwister, Neffen, Freunde oder sonstige Personen, die Ihnen familiär nicht näher stehen, vererben, müssen Sie mit einem Freibetrag von lediglich 20.000 Euro pro Person ausgehen. Beträge, die über den Freibetrag hinausgehen, werden hier außerdem noch stärker besteuert:
Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht | Erbschaftssteuer für Geschwister | Erbschaftssteuer für alle anderen |
---|---|---|
bis 75.000 Euro | 15 Prozent | 30 Prozent |
bis 300.000 Euro | 20 Prozent | 30 Prozent |
bis 600.000 Euro | 25 Prozent | 30 Prozent |
bis 6.000.000 Euro | 30 Prozent | 30 Prozent |
bis 13.000.000 Euro | 35 Prozent | 50 Prozent |
bis 26.000.000 Euro | 40 Prozent | 50 Prozent |
ab 26.000.000 Euro | 43 Prozent | 50 Prozent |